Bei Glasversicherungen ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Gebäudeverglasungen oder Mobiliarverglasungen handelt.
Zur Gebäudeverglasung gehören alle Verglasungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, z. B. Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas. Eine Gebäudeglasversicherung deckt Schäden an v.g. Sachen ab, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt wurden.
Die Gebäudeglasversicherung kann allein, oder im Zusammenhang mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Eine Mobiliarglasversicherung deckt Schäden ab, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt wurden (z. B. von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Ceran-Felder, Elektro- und Gasgeräten), also Gegenständen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Die Mobiliarglasversicherung kann allein, oder im Zusammenhang mit einer Hausratversicherung abgeschlossen werden.